Lärmbestimmungen

Übermässigen Lärm vermeiden und generell gilt: Geräusche sind nachts nur in Zimmerlautstärke erlaubt!

 

Um Belästigungen der Nachbarschaft zu vermeiden, ist

  • Musik im Freien nach 22:00 Uhr nicht gestattet;
  • das Abbrennen von Feuerwerk auf dem Gelände der Buech verboten;
  • ab 22:00 Uhr durch Schliessen von Fenstern und Türen sowie durch Reduktion auf Zimmerlautstärke von Orchester oder Musikanlage dafür zu sorgen, dass ausserhalb des Grundstücks kein Lärm hörbar ist.
  • ab 24:00 Uhr muss die Nachtruhe zwingend eingehalten werden.

Vor dem Fest

  • Bemühen Sie sich im Voraus, damit die Nachbarschaft nicht belästigt wird.
  • Informieren Sie die Nachbarschaft über das Fest. Bitten Sie für die entstehenden Lärmemissionen um Nachsicht und geben Sie Ihre Mobile Nummer für einen Rückruf an.
  • Erkundigen Sie sich nach den Betriebsanweisungen für den Saal (Funktion der Lüftung, und die Möglichkeit ein Lärmmessgerät auszuleihen).
  • Denken Sie an Transport- und Parkierungsprobleme. Ermutigen Sie die Teilnehmenden den ÖV zu nutzen.
  • Nutzen Sie die Parkierungsmöglichkeit an der Schmitteneichstrasse, um die Lärmbelastung zu minimieren.
  • Weisen Sie die Teilnehmenden darauf hin, bei Ankunft und Abfahrt so wenig Lärm wie möglich zu machen.

Während dem Fest

  • Halten Sie soweit möglich die Türen und Fenster geschlossen.
  • Benutzen Sie die Lüftung, anstatt die Fenster zu öffnen.
  • Kontrollieren Sie regelmässig die Lautstärke der Musik.
  • Seien Sie vorsichtig beim Abspielen von tiefen Tönen, da diese über längere Distanzen und durch Wände leicht verbreitet werden.

Nach dem Fest

  • Achten Sie darauf, dass sich die Teilnehmenden nicht zu lange vor der Buech aufhalten.
  • Bitten Sie die Teilnehmenden, Lärm in der Umgebung zu vermeiden (lautes Lachen, Autotüre schlagen), insbesondere nachts.

Bei einer Lärmklage durch die Nachbarschaft wird in jedem Fall eine Umtriebsgebühr von Fr. 500.00 erhoben.

 

Es gilt die Polizeiverordnung Herrliberg (PoVOH) Kapitel  V. Lärmschutz.